Planung

Wir planen auf der Grundlage der HOAI und sind im Besitz des
Fachkundenachweises 2009 des Verbandes der Fachplaner
Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e.V.

Verband der Fachplaner Fachkundenachweis 2009

Beispiel für eine Planung

1. Grundlagenermittlung
  • Klären der Aufgabenstellung für die Technische Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftragsgeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
  • Zusammenfassen der Ergebnisse
2. Vorplanung
(Projekt- und Planungsvorbereitung)
  • Analyse der Grundlagen
  • Erarbeiten eines Planungskonzept mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Unterstützung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbereitung
  • Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Zusammenstellung der Vorplanungsergebnisse
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf, Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
  • Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigung von Schlitz- und Durchbruchsplänen)
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen ander Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenberechnungen, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
4. Genehmigungsplanung
  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
  • Zusammenstellung dieser Unterlagen
  • Vervollständigung und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
5. Ausführungsplanung
  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsfreien Lösung
  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Auschreibungsergebnisse
6. Vorbereitung der Vergabe
  • Ermitteln von Mengen für Leistungsverzeichnisse, abgestimmt mit beteiligten Fachplanern
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
7. Mitwirken bei der Vergabe
  • Prüfen und Werten von Angeboten einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
  • Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellung eines Vergabevorschlages
  • Mitwirken bei Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenvoranschlags mit der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, die Ausführungspläne, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Mitwirken beim Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
  • Mitwirken beim Führen des Bautagesbuches
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Zusammenstellung und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
  • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
  • Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
9. Objektbetreuungen und Dokumentation
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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